Aktuelles

Hier finden Sie alle neuen Entwicklungen im Gesundheitssystem die Auswirkungen auf unsere Praxis und Ihren Besuch bei uns haben.

neue Empfehlungen zu Covid-19 Auffrischungen

26.04.2023

seit gestern hat das RKI eine neue Empfehlung zur Auffrischung von Covid-19 Impfungen bekannt gegeben. Eine weitere Impfung wird folgenden Personengruppen im jährlichen Rhythmus, vorzugsweise im Herbst empfohlen:

Personen ab 60 Jahren, BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege und Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit Grundkrankheiten, die mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe einhergehen. Dieselbe Empfehlung zur jährlichen Auffrischimpfung gilt für Personen mit einem erhöhten beruflichen SARS-CoV-2 Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein.

Telefonische Krankschreibung

Seit dem 1.4.2023 ist ein telefonischer Kontakt zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr gesetzlich ausreichend, sie müssen nun wieder zu einem persönlichen Arztkontakt in der Praxis erscheinen. Der Gesetzgeber hatte diese Möglichkeit nur befristet für die Pandemie genehmigt.

Elektronische
Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung

Seit 1.7.2022 geht die bisherige Bescheinigung für die Krankenkasse digital an Ihre Versicherung. Sie bekommen keinen Ausdruck für die Kasse mehr mit. Ab dem 1.1.2023 sollen dann auch die Bescheinigungen für den Arbeitgeber digital von den Kassen an die jeweiligen Arbeitgeber übermittelt werden. Dann müssen Sie sich nur noch mündlich beim Arbeitgeber krank melden. Das Formular als Kopie für Ihre Unterlagen erhalten Sie weiterhin.


Positives Testergebnis /
Krankschreibung / Freitestung

Liebe Patienten/innen,

das richtige Verhalten bei einem positiven Corona-Testergebnis ist manchmal schwer verständlich und unterliegt häufigen Anpassungen. Die nachstehende Übersicht soll Sie informieren und Ihnen Nachfragen in der Praxis ersparen.

  • Variante 1:

    Sie sind positiv getestet, haben aber keine Krankheitssymptome.
    Eine Isolationspflicht gibt es nicht mehr. Sie werden trotzdem gebeten für die ersten 5 Tage in Innenräumen außerhalb Ihrer Häuslichkeit eine FFP2 oder wenigstens medizinische Maske zu tragen.

  • Variante 2:

    Sie sind positiv getestet und haben Krankheitssymptome; Hier gilt grundsätzlich das gleiche, eine Isolationspflicht gibt es nicht mehr. Wer krank ist sollte dennoch zu Hause bleiben. Eine Krankschreibung lediglich durch telefonischen Kontakt ist seit dem 1.4.2023 gesetzlich nicht mehr möglich. Melden Sie sich also rechtzeitig zu unserer Infekt-Sprechstunde unbedingt telefonisch an.

Eine sogenannte Freitestung ist in NRW nicht mehr notwendig.

Wir hoffen, dass diese Erklärungen für Sie hilfreich sind- bleiben Sie gesund!