Aktuelles
Hier finden Sie alle neuen Entwicklungen im Gesundheitssystem die Auswirkungen auf unsere Praxis und Ihren Besuch bei uns haben.
Das E-Rezept ist auch bei uns möglich!
Voraussetzung für das Erstellen des E-Rezept ist, das Sie im laufenden Quartal Ihre Versichertenkarte haben bereits einlesen lassen. Ist das der Fall, so können Sie Ihr Folgerezept über unseren Anrufbeantworter für Rezepte oder per mail ordern, wir bearbeiten es in den folgenden 24 Std, so das Sie das E-Rezept per App oder mit Ihrer Krankenversichertenkarte am Folgetag in der Apotheke einlösen können. Einen Rezeptausdruck benötigt es nicht mehr. Natürlich betrifft dies nur Dauerverordnungen, die bereits bei uns in der Praxis verordnet wurden und nur Verordnungen für Medikamente. Leider keine Rezepte für Privatpatienten. Sie möchten mehr über das E-Rezept erfahren?
www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de
Neue Empfehlungen zu Covid-19 Auffrischungen
26.04.2023
seit gestern hat das RKI eine neue Empfehlung zur Auffrischung von Covid-19 Impfungen bekannt gegeben. Eine weitere Impfung wird folgenden Personengruppen im jährlichen Rhythmus, vorzugsweise im Herbst empfohlen:
Personen ab 60 Jahren, BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege und Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit Grundkrankheiten, die mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe einhergehen. Dieselbe Empfehlung zur jährlichen Auffrischimpfung gilt für Personen mit einem erhöhten beruflichen SARS-CoV-2 Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung.
Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein. Die letzte Impfung gegen Covid-19 oder die letzte Erkrankung an Covid-19 sollte 12 Monate vergangen sein.
Telefonische Krankschreibung
Seit dem 1.4.2023 ist ein telefonischer Kontakt zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr gesetzlich ausreichend, sie müssen nun wieder zu einem persönlichen Arztkontakt in der Praxis erscheinen. Der Gesetzgeber hatte diese Möglichkeit nur befristet für die Pandemie genehmigt.
Elektronische
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Seit 1.7.2022 geht die bisherige Bescheinigung für die Krankenkasse digital an Ihre Versicherung. Sie bekommen keinen Ausdruck für die Kasse mehr mit. Ab dem 1.1.2023 sollen dann auch die Bescheinigungen für den Arbeitgeber digital von den Kassen an die jeweiligen Arbeitgeber übermittelt werden. Dann müssen Sie sich nur noch mündlich beim Arbeitgeber krank melden. Das Formular als Kopie für Ihre Unterlagen erhalten Sie weiterhin.
Positives Testergebnis /
Krankschreibung / Freitestung
Liebe Patienten/innen,
das richtige Verhalten bei einem positiven Corona-Testergebnis ist manchmal schwer verständlich und unterliegt häufigen Anpassungen. Die nachstehende Übersicht soll Sie informieren und Ihnen Nachfragen in der Praxis ersparen.
Eine sogenannte Freitestung ist in NRW nicht mehr notwendig.
Wir hoffen, dass diese Erklärungen für Sie hilfreich sind- bleiben Sie gesund!