Aktuelles

Hier finden Sie alle neuen Entwicklungen im Gesundheitssystem die Auswirkungen auf unsere Praxis und Ihren Besuch bei uns haben.

Krankheitsbedingter Ausfall von

Herrn Dr. med. Thiem

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

während einer notwendig gewordenen Chemotherapie soll Herr Dr. Thiem den direkten Patientenkontakt vermeiden und wird daher in den kommenden Monaten nicht praktizieren. Bei planmäßigem Verlauf ist er ab dem 02.05.2024 wie bisher an Montagen und Donnerstagen wieder für Sie da. Für die hierdurch möglicherweise entstehenden Verzögerungen oder längeren Wartezeiten bitten wir um Ihr Verständnis.

Ihr Praxisteam

Ab 1.1.2024 nur noch elektronische Rezepte

Voraussetzung für das Erstellen des E-Rezept ist, dass Sie im laufenden Quartal Ihre Versichertenkarte haben bereits einlesen lassen. (Es kann also hilfreich sein, so früh wie möglich im Quartal dies zu erledigen, auch wenn Sie gerade nichts benötigen.) Ist das der Fall, so können Sie Ihr Folgerezept über unseren Anrufbeantworter für Rezepte oder per mail ordern, wir bearbeiten es in den folgenden 24 Std, so dass Sie das E-Rezept mit Ihrer Krankenversichertenkarte am Folgetag in der Apotheke einlösen können. Einen Rezeptausdruck auf Papier gibt es nicht mehr. Natürlich betrifft dies nur Dauerverordnungen, die bereits bei uns in der Praxis verordnet wurden und nur Verordnungen für Medikamente. Leider keine Rezepte für Privatpatienten oder Hilfsmittel wie Einlagen/Stomaversorgungen etc. Sie möchten mehr über das E-Rezept erfahren?
www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de

Neue Empfehlungen zu Covid-19 Auffrischungen
26.04.2023

seit gestern hat das RKI eine neue Empfehlung zur Auffrischung von Covid-19 Impfungen bekannt gegeben. Eine weitere Impfung wird folgenden Personengruppen im jährlichen Rhythmus, vorzugsweise im Herbst empfohlen:
Personen ab 60 Jahren, BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege und Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit Grundkrankheiten, die mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe einhergehen. Dieselbe Empfehlung zur jährlichen Auffrischimpfung gilt für Personen mit einem erhöhten beruflichen SARS-CoV-2 Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung.
Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein. Die letzte Impfung gegen Covid-19 oder die letzte Erkrankung an Covid-19 sollte 12 Monate vergangen sein.

Telefonische Krankschreibung

Für eine Krankschreibung müssen Patienten ab sofort nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen: Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit (AU) bescheinigt werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 7. Dezember 2023 beschlossen.

Folgende Voraussetzungen müssen Ärzte beachten: Der Patient muss in ihrer Praxis bereits bekannt sein und die Praxis hat jeweils die Authentifizierung des Versicherten zu gewährleisten. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu fünf Kalendertage ausstellen.

Besteht die telefonisch festgestellte Erkrankung fort, muss der Patient für die Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit die Arztpraxis aufsuchen. Ein Anspruch der Versicherten auf eine Anamnese und Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon besteht nicht.

Elektronische
Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung

Seit 1.7.2022 geht die bisherige Bescheinigung für die Krankenkasse digital an Ihre Versicherung. Sie bekommen keinen Ausdruck für die Kasse mehr mit. Ab dem 1.1.2023 sollen dann auch die Bescheinigungen für den Arbeitgeber digital von den Kassen an die jeweiligen Arbeitgeber übermittelt werden. Dann müssen Sie sich nur noch mündlich beim Arbeitgeber krank melden. Das Formular als Kopie für Ihre Unterlagen erhalten Sie weiterhin.


Positives Testergebnis /
Krankschreibung / Freitestung

Liebe Patienten/innen,

das richtige Verhalten bei einem positiven Corona-Testergebnis ist manchmal schwer verständlich und unterliegt häufigen Anpassungen. Die nachstehende Übersicht soll Sie informieren und Ihnen Nachfragen in der Praxis ersparen.

  • Variante 1:

    Sie sind positiv getestet, haben aber keine Krankheitssymptome.
    Eine Isolationspflicht gibt es nicht mehr. Sie werden trotzdem gebeten für die ersten 5 Tage in Innenräumen außerhalb Ihrer Häuslichkeit eine FFP2 oder wenigstens medizinische Maske zu tragen.

  • Variante 2:

    Sie sind positiv getestet und haben Krankheitssymptome; Hier gilt grundsätzlich das gleiche, eine Isolationspflicht gibt es nicht mehr. Wer krank ist sollte dennoch zu Hause bleiben.

Eine sogenannte Freitestung ist in NRW nicht mehr notwendig.

Wir hoffen, dass diese Erklärungen für Sie hilfreich sind- bleiben Sie gesund!